Handlungsbedarf für Website-Betreiber aufgrund des neuen Digitale-Dienste-Gesetzes (DDG)

Neue Regelungen im Digitalen-Dienste-Gesetz (DDG): Was Website-Betreiber jetzt beachten müssen

Am 14. Mai 2024 ist das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) in Kraft getreten. Dieses Gesetz ergänzt den EU-Digital-Services-Act (DSA) und passt den Rechtsrahmen in Deutschland an die Vorgaben des DSA an. Für viele Online-Shops, Plattformen und Website-Betreiber bedeutet das: Es gibt Handlungsbedarf.

Telemediendienste sind jetzt Digitale Dienste

Die bisher als „Telemediendienste“ bekannten Dienste werden nun als „digitale Dienste“ bezeichnet. Das Telemediengesetz (TMG) wurde abgeschafft und ist im DDG aufgegangen. Auch das Telekommunikations-Telemedien-Datenschutzgesetz (TTDSG) wurde umbenannt und heißt jetzt Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutzgesetz (TDDDG).

Impressumspflicht im DDG

Die Pflicht zur Anbieterkennzeichnung, die bisher in § 5 TMG geregelt war, findet sich nun in § 5 DDG. Inhaltlich hat sich nichts geändert, aber Verweise auf § 5 TMG müssen angepasst werden. Wenn Ihr Impressum noch auf das TMG verweist, sollten Sie das dringend aktualisieren. Allgemein gilt, dass es keinen Grund gibt, die Norm explizit zu nennen – „Impressum“ oder „Anbieterkennzeichnung“ genügt.

Cookie-Opt-in-Regelung jetzt im TDDDG

Die Regelung, dass für das Setzen und Auslesen technisch nicht erforderlicher Cookies eine explizite Zustimmung der Nutzer erforderlich ist, wurde von § 25 TTDSG zu § 25 TDDDG verlagert. Überprüfen Sie Ihre Datenschutzinformationen und Cookie-Policies und passen Sie diese entsprechend an.

Was Sie jetzt tun sollten:

  1. Prüfen Sie Ihr Impressum: Stellen Sie sicher, dass alle Verweise auf § 5 TMG durch § 5 DDG ersetzt wurden. Vermeiden Sie die Nennung veralteter Gesetze.

  2. Überarbeiten Sie Ihre Datenschutzinformationen: Aktualisieren Sie alle Hinweise auf das TTDSG zu TDDDG in Ihren Datenschutzinformationen und Cookie-Policies. Prüfen Sie auch, ob weitere Anpassungen erforderlich sind, um sicherzustellen, dass Ihre Datenschutzerklärung auf dem neuesten Stand ist.

  3. Aktualisieren Sie Ihre Cookie-Policy: Achten Sie darauf, dass Ihre Cookie-Policy keine veralteten Verweise mehr enthält und den neuen gesetzlichen Anforderungen entspricht.

Diese Änderungen sind entscheidend, um Abmahnungen und rechtliche Probleme zu vermeiden. Wenn Sie Hilfe bei der Überprüfung und Anpassung Ihrer Website benötigen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Fazit

Das neue Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) bringt einige wichtige Änderungen mit sich, die Website-Betreiber beachten müssen. Indem Sie Ihr Impressum, Ihre Datenschutzinformationen und Ihre Cookie-Policies entsprechend anpassen, können Sie sicherstellen, dass Sie den neuen gesetzlichen Anforderungen gerecht werden und rechtliche Probleme vermeiden.

Jetzt handeln!

Es ist höchste Zeit, aktiv zu werden und Ihre Website auf den neuesten Stand zu bringen! Lassen Sie uns gemeinsam sicherstellen, dass Sie allen Anforderungen des DDG und DSA gerecht werden. Nutzen Sie meine Rechtsberatung und schützen Sie Ihr Unternehmen vor rechtlichen Risiken. Kontaktieren Sie mich noch heute und wir gehen die notwendigen Schritte zusammen!


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